Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler vermittelt „Kunden an Versicherungen“
und nicht „Versicherungen an Kunden“.
Er ist unabhängiger Sachwalter nach §93 BGB
für die Versicherungsangelegenheiten des Kunden.
Mit diesem schliesst er einen Versicherungsmaklervertrag mit Maklervollmacht.
Es wird nicht versucht, möglichst viele Versicherungen zu verkaufen wie dies Versicherungsvertreter oft tun, sondern die wichtigen Absicherungen werden zu den besten Bedingungen und günstigsten Beiträgen des Marktes gesucht.
Versicherungsmaklerkunden werden langfristig betreut und wenn es neue, bessere Lösungen gibt, kündigt der Makler in Absprache den Versicherungsvertrag und schliesst einen neuen für seinen Kunden ab.
Die Kosten für diese Dienstleitungen werden von den Versicherungen mit den Courtagen für zugeführte Verträge abgegolten.
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