Versicherungsmakler - Vertrag
Finanz Trend Versicherungsmakler Tilo Ebner.
Zwischen:
Finanz Trend Versicherungsmakler - nachstehend Makler genannt -
und:
Kunde- nachfolgend Kunde / Mandant genannt -
1. Der Kunde / Mandant beauftragt den Makler mit der Beratung, Vermittlung und Betreuung eines noch zu vermittelnden Versicherungsvertrages bzw. eines oder mehrerer bereits bestehenden Versicherungsverträge, welche namentlich näher spezifiziert werden (siehe Umfang des Maklervertrages).
2. Der Maklervertrag bezieht sich nur auf die vom Kunden / Mandanten ausgewählten Risiken (Umfang Maklervertrag).
3. Grundlage dieses Maklervertrages sind die ausdrücklich einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklervertrages (AGB).
4. Der Makler nimmt unabhängig von den Versicherungsgesellschaften / Produktgebern die Interessen seines Kunden wahr, da er an keine Gesellschaft gebunden ist.
5. Gleichwohl arbeitet der Makler nur mit einer bestimmten, eingeschränkten Auswahl von Versicherern oder Produktgebern zusammen, die er nach folgenden Kriterien ausgewählt hat:
- gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit und Schadenbearbeitung der jeweiligen Versicherer
- Versicherer, welche eine gute Servicequalität bieten - Versicherer mit einem ausgewogenen Preis- / Leistungsverhältnis (nicht die günstigste Prämie um jeden Preis)
Ausgenommen von der Vermittlung und Beratungstätigkeit sind zudem ausdrücklich:
- Direktversicherer und Versicherer, die nicht mit den Makler zusammenarbeiten
- Gesetzliche Sozialversicherungen
- netto kalkulierte Tarife ohne Courtageanteil
Die Leistung des Versicherungsmaklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten, sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
Der vorliegende Vertrag beginnt mit dem ___________ und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einschränkung gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Der Kunde erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages und bestätigt mit seiner Unterschrift auch den Empfang der beiliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Kunde / Mandant erklärt sich mit dem Vertragsinhalt und der einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie mit den Auswahlkriterien des Maklers ausdrücklich einverstanden.
Der Kunde / Mandant ist berechtigt, die auf Abschluß des Maklervertrages gerichtete Willenserklärung fristgerecht zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung erhalten und ist in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Versicherungsmakler zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen bestehen nicht und wurden nicht getroffen.
Besondere Vereinbarungen: _______________________________________________
Datum: Ort: Kunde/Mandant: Makler:
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Anlage 1 - Umfang des Maklervertrages:
Dieser Versicherungsmaklervertrag bezieht sich auf die Vermittlung / Betreuung:
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für alle bestehenden und neu abgeschlossenen Versicherungen
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nur für neu abgeschlossene Versicherungen
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nur für folgendes, neu abzuschließendes Risiko:
Für folgende bestehende oder neu abzuschließende Versicherungen:
Privatversicherungen:
- Private Haftpflichtversicherung; - Wohngebäudeversicherung;
- Tierhalterhaftpflichtversicherung; - Kfz - Versicherungen für:
- Gewässerschaden - Haftpflichtversicherung; - Berufsunfähigkeitsversicherung für:
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Haus- / Grundbesitzerhaftpflichtversicherung; - Unfallversicherung für:
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Hausratversicherung; - Krankenversicherung für:
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Glasversicherung; - Lebens - /Rentenversicherung für:
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Rechtsschutzversicherungen; - Sonstiges:
Betriebsversicherungen:
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Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung; - Techn. Versicherungen/Elektronikversicherungen
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Geschäftsinhaltsversicherung; - Transportversicherung
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Firmenrechtsschutzversicherung; - D & O Versicherung
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Firmen - Kfz - Versicherungen; - Gewerbliche Gebäudeversicherungen
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Betriebliche Altersversorgung; - Sonstiges:
Der Umfang der Zusammenarbeit kann jederzeit erweitert oder reduziert werden.
Hierzu wird jeweils als Anlage eine Gesprächsnotiz erstellt.
Eine Ausfertigung erhält dann der Kunde / Mandant.
Der Kunde / Mandant erklärt, dass er in seinem übrigen Versicherungsangelegenheiten von einem anderen Versicherungsvermittler / Versicherungsmakler beraten und betreut wird und aus diesem Grunde auf eine weitere Beratung und Dokumentation dieser Verträge ausdrücklich verzichtet.
Der Makler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrages in einem Beratungsprotokoll dokumentiert.
Ergänzende Mitteilungen für den Kunden / Mandanten:
1. Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen.
2. Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
3. Kein Versicherer hält mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an diesem Maklerunternehmen.
Außergerichtliche Streitbeilegung und Beschwerdestellen:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin.
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegevers., Leipziger Straße 104, 10117 Berlin.
Bundesanstalt für Finanzdienst leistungsaufsicht (BaFin),
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Datum: Ort: Kunde/Mandant: Makler:

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