Presse-News.
Abgeltungssteuer ist beschlossene Sache:
Nun hat auch der Bundesrat einer geänderten Besteuerung von Kapitaleinkünften seinen Segen gegeben. Die Abgeltungssteuer wird ab 2009 nun Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen einheitlich erfassen: Mit 25 Prozent bittet der Staat die Anleger zur Kasse.
Sendung vom 22.06.2007 16:46
Dass die Länderkammer die bereits vom Bundestag beschlossene Abgeltungssteuer noch einmal stoppen oder entschärfen würde, hatten Beobachter ohnehin nicht angenommen. Im Gegenteil: Schon im Vorfeld hatte der Bundesrat eifrig mitgewirkt, mögliche "Steuerschlupflöcher" noch vor Beschlussfassung ausfindig zu machen und abzudichten. So forderte er etwa, auch lang laufende Anlagezertifikate, die vor dem 1. 1. 2009 gekauft werden, voll der Abgeltungssteuer zu unterziehen.
An der Quelle wird abgeschöpft;
Ab 2009 gilt dann eine einheitliche Steuer für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidarzuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer ist eine "Quellensteuer", denn sie wird dort fällig, wo der zu versteuernde Betrag entsteht. In der Praxis werden also die depotführenden Banken die Steuer direkt an das Finanzamt abführen. Eine Steuererklärung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.
Für Sparer wird gleichzeitig ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 801 Euro eingeführt. Das entspricht dem heutigen Sparerfreibetrag plus dem derzeitigen Pauschbetrag für Werbungskosten.
Schlussstrich bei Spekufrist...
Bei Kapitaleinkünften greift ab 2009 die Abgeltungssteuer grundsätzlich. Für langfristig orientierte Anleger heißt es damit Abschied von der Spekulationsfrist zu nehmen. Bislang waren Kursgewinne bei Wertpapieren nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei.
...und Halbeinkünfte-Verfahren
Auch das so genannte Halbeinkünfte-Verfahren, bei dem Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Aktien nur zur Hälfte versteuert werden mussten, gehört mit dem Start der Abgeltungssteuer der Vergangenheit an. In Zukunft werden also alljährliche Dividendenzahlungen genau wie Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Aktienfonds einheitlich mit 25 Prozent besteuert.
25 Prozent für (fast) alle
Diese gleiche Besteuerung und der Wegfall von Spekulationsfristen hat bereits während des Gesetzgebungsprozesses viele Kritiker auf den Plan gerufen. Denn der Steuersatz von 25 Prozent gilt für den Kleinsparer ebenso wie für den Millionär. Für letzteren bedeutet die Abgeltungssteuer gerade bei kurzfristigen Anlagen in Anleihen oder bei Ausschüttungen und Veräußerungsgewinnen aus fest verzinslichen Wertpapieren einen gewaltigen Steuervorteil: Denn bislang muss er die Kapitalerträge mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz von bis zu 45 Prozent versteuern.
Einzig für Geringverdiener kann sich der Steuersatz ermäßigen. Liegt der individuelle Steuersatz nämlich unterhalb von 25 Prozent, kann dieser niedrigere Steuersatz zugrunde gelegt werden.
Vorsorge mit weniger Renditechancen
Der Wegfall der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist hat nach Expertenansicht gravierende Auswirkungen auf die Vermögensbildung und die Altervorsorge gerade von Privatanlegern mit kleineren Einkommen. Waren etwa die Kursgewinne bei Aktienfonds nach einem Jahr steuerfrei, greift nun der Fiskus beim Verkauf mit 25 Prozent der Gewinne zu. Bei langjährigen Durchschnittrenditen am Aktienmarkt von 8 von 9 Prozent kann der Privatanleger nach dem steuerlichen Abzug nur noch Nettorenditen von 6 bis 7 Prozent erwarten.
Der Aktienmarkt dürfte damit für viele kleinere Investoren ab 2009 unattraktiver werden. Dafür sorgt auch die relative steuerliche Erleichterung bei Zins-Erträgen aus fest verzinslichen Anlagen wie Anleihen oder Obligationen. Denn auch für sie gilt der Einheitssteuersatz von 25 Prozent, während früher der persönliche Einkommenssteuertarif angewendet wurde.
Zertifikate ausgebremst
In der Übergangszeit bis zum Start der neuen Steuer müssen Zertifikate sogar noch Nachteile gegenüber den beiden anderen Anlageklassen aushalten. Für so genannte "Finanzinnovationen", also etwa Garantiezertifikate galt ohnehin schon eine Besteuerungspflicht, auch bei einer Haltedauer von über einem Jahr. Alle übrigen Zertifikate, also etwa Index-, Discount- oder Bonus-Zertifikate ohne Kapitalschutz kommen nur in den Genuss einer Übergangsfrist, wenn sie entweder vor dem 15. März 2007 gekauft wurden, oder – mit einer Haltedauer von mindestens einem Jahr – vor dem 30. Juni 2009 verkauft werden.
Luxemburg als Sackgasse?
Damit versucht der Gesetzgeber Schlupf-Löcher zu schließen, wie sie bei Endlos-Zertifikaten unter Umständen möglich gewesen wären. Ein Steuerschlupf-Loch, auf das die Fondsindustrie viel Hoffnung gesetzt hat, könnte noch geschlossen werden. Denn in Luxemburg können vermögende Privatanleger eigene Fonds auflegen, deren Erträge dann die Abgeltungssteuer umschiffen. Die Mindesteinlage liegt bei 1,25 Millionen Euro. Sollte diese Möglichkeit doch noch ausgeschlossen werden, schauen allerdings auch Anlegergemeinschaften in die Röhre, die ihr Vermögen zu dem erforderlichen Mindestbetrag "poolen" wollten, um so der Abgeltungssteuer ein Schnippchen zu schlagen.
(rmk) Quelle: Sendung Börse und Geld, ARD;
Abgeltungssteuer,
Kampf um Marktanteile geht schon los.
Artikel vom 20.04.2007
Seit Wochen gibt es zunehmend Meldungen zu neuen fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen.
So kündigt zum Beispiel die Basler Versicherung ihren Markteintritt in Deutschland mit der „Belrenta Invest Police“ an, startet die Swiss Life am 1. August ihren neuen Tarif „Synchro“, bietet die Zürich zusammen mit der DWS eine neue Police an und startet der britische Versicherer Friends Provident am deutschen Markt mit der Police „Friends Plan“. Auffällig, so Björn Drescher von der Drescher & Cie GmbH, sind in diesem Zusammenhang vor allem die ausländischen und hier gerade die Schweizer Anbieter, die ihre Hüte in den deutschen Ring werfen.
Aber auch die ersten Dachfondsmanager und Anbieter von Multimanagerfonds würden sich mit Blick auf die Abgeltungssteuer in Erinnerung bringen und sich schon heute als Lösungsweg anbieten, schreibt Drescher in einem aktuellen Kommentar.
„Um es klar zu sagen. Das ist erst ein Vorgeschmack auf die Produktschwemme und die Vielfalt von Angeboten, die uns nach der Verabschiedung der Abgeltungssteuer im Bundestag und Bundesrat erwarten dürfte“,
so Drescher weiter.
Die Produktanbieter, Versicherer wie auch Fondsgesellschaften, würden sich frühzeitig in Position bringen. Anleger und Vermittler seien dessen ungeachtet gut beraten, die Ruhe zu bewahren.
„Derzeit gibt es keinen Grund etwas zu überstürzen“, so Drescher. „Es bleibt genug Zeit alle Offerten eingehend zu prüfen. Momentan wissen wir ja noch nicht einmal, ob es nicht vielleicht doch noch zu entscheidenden Veränderungen am Gesetz kommt.“
(rmk) Quelle: FONDS professionell.
Abgeltungssteuer, Total besteuert:
Die Abgeltungsteuer auf Zinsen und Kapitalerträge soll wirklich kommen. Darunter werden die Anleger und Altersvorsorgesparer leiden.
Artikel vom 22.03.2007
Wenigstens einen bringt die neue Steuer zum Strahlen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück feierte vor kurzem seinen neuesten Coup: die geplante Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, auf die sich – geschickt getarnt im Paket zur Reform der Unternehmensteuern – das Kabinett nun nach langem Ringen geeinigt hat.
Sie sei einer der wichtigsten finanzpolitischen Beschlüsse der vergangenen Jahre, frohlockte Steinbrück am selben Abend vor internationalem Publikum.
Für Anleger bedeutet die Abgeltungsteuer vor allem eins: Ab 2009 müssen alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondskäufen pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Anlegerschützer, Opposition und Investmentgesellschaften befürchten das Schlimmste für die Kleinanleger und den deutschen Aktienmarkt.
Einige von ihnen waren anfangs sogar für die Pauschalsteuer.
Sie sollte die Besteuerung von Kapitalerträgen endlich gerecht und einfacher machen.
Statt jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben und detailliert Kurs- und Zinsgewinne, Freibeträge und Kosten für Fahrten zu Hauptversammlungen aufzulisten, werden die Banken und Depotgesellschaften künftig automatisch ein Viertel aller Kapitaleinkünfte ans Finanzamt abführen. Nach dem Motto: Die Steuer bereitet dem Anleger weniger Schmerzen, wenn er gar nicht erst etwas gutgeschrieben bekommt.
Jahrelang hatten die Finanzpolitiker um die Einführung der Abgeltungsteuer gerungen. Seit 2002 tauchte sie immer wieder auf der politischen Agenda auf.
Mal war die SPD dafür, die CDU dagegen, dann wieder war es umgekehrt. Auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) unterstützte die geplante Steuer im Grundsatz.
Jetzt allerdings sagt deren Vertreter Andreas Fink: »So hatten wir sie uns nicht vorgestellt.
« Er meint: so hoch.
.Finanzminister Steinbrück verweist jedoch aufs Ausland, wo es solche Steuern längst schon gebe. »Wir haben aufgeschlossen«, sagt er. Doch das stimmt nur zum Teil. In anderen Ländern gibt es zwar bereits eine Abgeltungsteuer, aber dort ist sie längst nicht so umfassend wie hier geplant. Österreich etwa wird oft als Vorbild genannt. Dort besteuert man aber keine Kursgewinne, sondern nur Zinsen und Dividenden. Auch in der Schweiz, in Belgien und in den Niederlanden sind Kursgewinne für Privatanleger steuerfrei. In Luxemburg ebenfalls, jedenfalls sofern sie länger als ein halbes Jahr gehalten werden. In Italien, Frankreich, Spanien und den USA greift der Fiskus hingegen auch bei Kursgewinnen zu – behält aber lediglich 15 bis 20 Prozent ein.
Hierzulande aber sind 25 Prozent vorgesehen, hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Macht unterm Strich satte 28 Prozent. »Das ist also alles andere als ein Steuergeschenk, wie die Politiker immer propagieren«, sagt Steuerberaterin Birgit Hosemann, die sich auf die Besteuerung von Kapitalanlagen spezialisiert hat. Bislang wurde nur die Hälfte der eingenommenen Dividenden besteuert, diese allerdings zum persönlichen Steuersatz. Großverdiener kamen damit auf maximal 21 Prozent, Anleger mit geringem Einkommen lagen noch erheblich darunter.
Nach der Berechnung des Deutschen Aktieninstituts wären 15 Prozent Abgeltungsteuer »fair« gewesen. Das hätte im Schnitt etwa dem jetzigen Stand entsprochen.
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(rmk) Quelle: Die Zeit, von Nadine Oberhuber. |