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zuständige Industrie und Handelskammer:

IHK Ulm
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www.ulm.ihk.de
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zuständige Gewerbebehörde:

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zuständiges Finanzamt und Steuernummer:

Finanzamt Balingen
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zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Lurgiallee 12

60439 Frankfurt

oder

Postfach 50 01 54

60391 Frankfurt

Tel.: 0228-4108-0
Fax: 0228-4108-1550

poststelle@bafin.de


zuständige Schlichtungsstellen:

Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden;

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32

10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de


Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstrasse 13

10117 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de


Rechtshinweis:

Finanz Trend prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten regelmäßig.
Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann daher nicht übernommen werden.
Gleiches gilt auch für Websites, auf die über Hyperlink verwiesen wird. Finanz Trend ist für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.


Ergänzende Hinweise:

Ab 22. Mai 2007 wird für Versicherungsvermittler und -berater eine neue Erlaubnis- und Registrierungspflicht eingeführt.
Dies macht eine Ergänzung des Internet-Impressums erforderlich. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf. Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten) und Versicherungsberater bedürfen ab dem 22. Mai 2007 einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO bzw. § 34 e Abs. 1 GewO und müssen daher ab diesem Zeitpunkt ihr Internet- Impressum um die zuständige Aufsichtsbehörde ergänzen. Gleiches gilt für sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 3 GewO befreien lassen können. Auch hier ist eine Ergänzung des Impressums um die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung ist dagegen unbeachtlich. Daher ist (unabhängig vom etwaigen Eingreifen der Übergangsfrist nach § 156 GewO für die Erlaubniserteilung/-befreiung) ab dem 22. Mai 2007 das Internet-Impressum zu ergänzen. Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die sog. gebundenen Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 4 GewO, sowie die Annexvermittler nach § 34 d Abs. 9 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 34 d Abs. 4 und 9 GewO halten. Zuständige Aufsichtsbehörde im Bereich Versicherungsvermittlung und -beratung ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Das Impressum ist bei den oben genannten Versicherungsvermittlern und -beratern daher um die Angaben zur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu ergänzen: Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal. Für die bayerischen Industrie- und Handelskammern (mit Ausnahme des Kammerbezirks Aschaffenburg) übernimmt die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern diese Aufgabe als zentrale Stelle. Versicherungsvermittler und -berater mit Sitz in Bayern (mit Ausnahme des Kammerbezirks Aschaffenburg) haben daher die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, http://www.muenchen.ihk.de als zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben. Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum. Das Versicherungsvermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut derzeit nicht genannt. Wir empfehlen trotzdem, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters http://www.vermittlerregister.info und die Registrierungsnummer. Hinweise: Versicherungsvermittler und -berater, die zusätzlich Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO sind, müssen neben der zuständigen Industrie- und Handelskammer auch die zuständige Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34 c GewO angeben. Dies ist die/das jeweilige Stadt/Landratsamt, die/das die Erlaubnis nach § 34 c GewO erteilt hat. Grundsätzliche Informationen zur Impressumspflicht im Internet können unserem Merkblatt Anbieterinformationspflichten im Internet entnommen werden.


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